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Equidenpass

 

In der Richtlinie der EU wurde festgelegt:

(Entscheidung 2000/68/EG vom 22. 12. 1999 zur Änderung der Entscheidung 93/623/EWG)

  • Lt. EU Verordnung 504/2008 müssen ab 01. Juli 2009 alle Equiden, für die ein Equidenpass ausgestellt wird, mit einem Transponder gekennzeichnet werden.
  • Alle Equiden (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere, Mulis, Zebras und Zebroide) benötigen seit 1. Juli 2009 ein Identifizierungsdokument (Pferdepass) gemäß Verordnung (EG) Nr. 504/2008.
  • Verantwortlich für die die Kennzeichnung ist der Halter, nicht automatisch der Eigentümer oder Besitzer.
  • Die Pferdedaten sind vom Besitzer im Antragsformular einzutragen, Diagramm und Beschreibung des Pferdes sind von einem Tierarzt auszufüllen und das Antragsformular an den Zuchtverband (International M' amin Horse Registry) einzusenden.

Equidenpassantragsformulare werden auf Anforderung über den Fohlenregistrierungsantrag vom International M' amin Horse Registry ausschließlich per Post versandt!

Eine Bereitstellung über Internet ist leider nicht möglich, da für dieses doppelseitige (!) Formular spezielle Formate und Papierqualitäten erforderlich sind.

!!!Die fertig ausgefüllten Pferdepass Antragsformulare sind an das International M‘ amin Horse Registry zu retournieren!!!

Bei Appaloosas welche die aufnahmekriterien erfüllen und nachträglich in das International M' amin Horse Registry aufgenommen werden, ist der Antrag mit Orginalpapier und bestehenden Pferdepass an das International M' amin Horse Registry einzusenden.
Bestellungen des Antragsformulares können per eMail, mit „Antragsformular“  im Betreff und Ihrer Postadresse, entgegen genommen werden.

Equidenpass (innerhalb der ersten 3 Monate nach Fohlengeburt) kosten € 120.-

Equidenpass (nach den ersten 3 Monaten nach Fohlengeburt) kosten € 140.-

Equidenpass bei nachträglich aufgenommen Pferden in das International M' amin Horse Registry  kosten € 120.-

Nichtmitgliedern wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30.- berechnet

Alle zusätzlichen Änderungen, Eintragungen etc. werden gesondert

gemäß Gebührenordnung in Rechnung gestellt.

 

VERSANDINFO

Der Versand der Equidenpässe erfolgt per Nachnahme. Bitte geben Sie eine Zustelladresse an, an welcher der Pass tagsüber übernommen werden kann.