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M' amin Territory
M’ amin Horse Territory
Der Name des Fohlens ist im Fohlenregistrierungsantrag einzutragen. Der Name kann bis zum Tod des Pferdes nicht mehr geändert werden. Es können keine Namen reserviert werden. Namen die bereits im Register verzeichnet sind, können nicht mehr verwendet werden (egal ob das Tier bereits tot oder lebendig ist). Namen dürfen maximal aus fünfundzwanzig (25) Buchstaben bestehen.
Folgende Namen können nicht gewählt werden:
Jedem Fohlen wird vor dem Namen die Blutlinie der anerkannten Blutlinienbegründer in Form eines Buchstaben vorangestellt (z.B. für die Toby Linie ein T, für die Kamiak Trixie Linie ein K). Die Buchstaben werden immer vorangestellt auch dann, wenn im Namen die Linie bereits ausgeschrieben ist z.B. (Tobys Spirit = T-Tobys Spirit). Pferden aus Indianerreservaten ist der Buchstabe R voranzustellen. Bei Pferden die verschiedene Blutlinien der anerkannten Stammlinien führen, ist der Buchstabe M voranzustellen.
Durch gezielte Anpaarung können die Nachkommen von M Linienvertretern wieder Linienvertreter werden, wenn in der Urgroßeltern Generation wieder mind. 6 Linienvertreter derselben Linie aufscheinen.
Reservatspferde oder Pferde die im ApHC registriert sind und ins International M‘ amin Horse Registry aufgenommen werden, behalten den ursprünglichen Namen. Es werden lediglich die Buchstaben für die Blutlinienführung dem Namen vorangestellt.