Englisch
Deutsch

Der Name des Fohlens ist im Fohlenregistrierungsantrag einzutragen. Der Name kann bis zum Tod des Pferdes nicht mehr geändert werden. Es können keine Namen reserviert werden. Namen die bereits im Register verzeichnet sind, können nicht mehr verwendet werden (egal ob das Tier bereits tot oder lebendig ist). Namen dürfen maximal aus fünfundzwanzig (25) Buchstaben bestehen.

Folgende Namen können nicht gewählt werden:

  1. Wenn sie aus mehr als fünfundzwanzig Buchstaben bestehen (Der Buchstabe welcher die Blutlinienführung bezeichnet und dem Namen voranzustellen ist, sowie die Leerstelle nach dem Buchstaben, der die Blutlinienführung bezeichnet, wird mitgerechnet)
  2. Wenn im Namen mehr als eine Nummer enthalten ist
  3. Zweideutige Namen mit obszöner Bedeutung
  4. Namen von bekannten Native Americans (Führern oder Kriegern)
  5. Wenn der Name von der Aussprache her ähnlich ist, wie bereits ein vergebener. 

 

Jedem Fohlen wird vor dem Namen die Blutlinie der anerkannten Blutlinienbegründer in Form eines Buchstaben vorangestellt (z.B. für die Toby Linie ein T, für die Kamiak Trixie Linie ein K). Die Buchstaben werden immer vorangestellt auch dann, wenn im Namen die Linie bereits ausgeschrieben ist z.B. (Tobys Spirit = T-Tobys Spirit). Pferden aus Indianerreservaten ist der Buchstabe R voranzustellen. Bei Pferden die verschiedene Blutlinien der anerkannten Stammlinien führen, ist der Buchstabe M voranzustellen.  

Durch gezielte Anpaarung können die Nachkommen von M Linienvertretern wieder Linienvertreter werden, wenn in der Urgroßeltern Generation wieder mind. 6 Linienvertreter derselben Linie aufscheinen.

Reservatspferde oder  Pferde die im ApHC registriert sind und ins International M‘ amin Horse Registry aufgenommen werden, behalten den ursprünglichen Namen. Es werden lediglich die Buchstaben für die Blutlinienführung dem Namen vorangestellt.