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Appaloosa, die im ApHC Moscow, Idaho (USA) registriert sind, können im International M’ amin Horse Registry in das Registergrundbuch aufgenommen werden, wenn im Stammbaum des zu registrierenden Pferdes die Abstammung bis zu den anerkannten M‘ amin Blutlinienbegründern lückenlos zurück verfolgbar ist und der erforderliche M‘ amin Originalblutanteil von mindestens 50% erreicht wird. Außerdem müssen die allgemeinen M’ amin Registrierungsvoraussetzungen erfüllt werden und in der Urgroßelterngeneration des zu registrierenden Pferdes 8 registrierte Appaloosa aufscheinen.

Eine Registrierung ist nur dann möglich, wenn folgende Urkunden an das International M’ amin Horse Registry gesendet werden und die Überprüfungsgebühr für eine Registrierung bezahlt wurde:

  1. Eine Kopie des Registrierungszertifikates des ApHC;
  2. Eine Kopie des offiziellen ApHC 5 Generationen Pedigrees des zu registrierenden Pferdes;
  3. Einen vom Besitzer des zu registrierenden Pferdes ausgefüllten und unterzeichneten Registrierungsantrag;
  4. Aktuelle Bilder in guter Qualität, die das zu registrierende Pferd von beiden Seiten, vorne und hinten zeigen;
  5. Ein aktuelles Video, dass das zu registrierende Pferd an der Longe in beiden Richtungen in den drei Grundgangarten Schritt, Trab und Galopp zeigt, wobei Videos folgendermaßen beschriftet sein müssen: Name des Pferdes, Registrierungsnummer, Geburtsdatum, Farbangabe, Name und Adresse des Besitzers sowie E-Mail Adresse.

Bei einem positiven Aufnahmeergebnis in das Register müssen das originale Registrierungszertifikat des ApHC und ein ausgefüllter Antrag auf DNA-Typisierung an das International M’ amin Horse Registry übermittelt werden. Nach Bezahlung der Gebühren wird dem Besitzer des Pferdes ein DNA-Test-Kid übermittelt. Dieser Test muss laut Angaben ordnungsgemäß mit Haarwurzeln von Schweif oder Mähne des Pferdes befüllt werden und wird dann direkt vom Besitzer des Pferdes mit einem Retourkuvert an das zuständige Labor, welches mit dem IMHR kooperiert, gesandt.  

Nach Vorliegen des DNA- Ergebnisses, wird das Registrierungszertifikat des ApHC eingezogen, entwertet und aufbewahrt.

Ein neues M’ amin-Registrierungszertifikat wird ausgestellt und dem Besitzer ein Transponder zur Kennzeichnung des Pferdes übermittelt. Das Transponder Begleitdokument muss vom kennzeichnungsbeauftragten Tierarzt ausgefüllt und unterzeichnet an das International M' amin Horse Registry zurückgesandt werden. Nach einlangen des Begleitdokumentes wird dem Besitzer das neue Registrierungszertifikat zugesandt. Der Besitzer eines Pferdes darf nur im Besitz einer Registrierungsurkunde sein. Eine Umgehung und Nichteinhaltung dieses Punktes führt zum Entzug der Registrierungsurkunde.