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Das Registrierungszertifikat (Certificate of Registration) ist eine Urkunde im Sinne einer Eigentumsurkunde und kann nur für registrierte Pferde des International M’ amin Horse Registry ausgestellt werden. Es wird mittels Computer erstellt, entspricht den EU Bestimmungen und gehört zum Pferd. Das Certificate of Registration besitzt die Farbe beige. Das Certificate of Registration für im Vorbuch registrierte Pferde ist weiß.

Bei Tod des Pferdes muss das Certificate of Registration umgehend zusammen mit der ausgefüllten und unterzeichneten  Änderungsmeldung dem International M’ amin Horse Registry  zurückgegeben werden.  

Der Verkauf bzw. Eigentümerwechsel eines Pferdes ist dem International M’ amin Horse Registry unverzüglich mitzuteilen. Der neue Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass die unterzeichnete Änderungsmeldung gemeinsam mit dem Certificate of Registration an das  International M’ amin Horse Registry gesandt wird. Die Änderungsmeldung ist vom Verkäufer und Käufer zu unterzeichnen. Nach Einlangen der erwähnten Dokumente und Bezahlung aller erforderlichen Gebühren wird vom International M‘ amin Horse Registry der neue Besitzer auf der Rückseite des Certificate of Registration eingetragen.

Der Verlust des Certificate of Registration muss dem International M’ amin Horse Registry mitgeteilt werden. Eine Zweitschrift des Certificate of Registration kann auf Antrag der Person, die das Original-Dokument verloren hat, nur bei Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung mit notariell beglaubigter Unterschrift über den Verlust des Originaldokumentes ausgestellt werden. Dies kann ausschließlich durch die Geschäftsstelle des International M‘ amin Horse Registry erfolgen, die das Originaldokument ausgestellt hat. Sie ist deutlich als Zweitschrift zu kennzeichnen. Außerdem muss eine Gebühr für die Ausstellung entrichtet werden.

Die Kastration ist dem International M‘ amin Horse Registry mittels Änderungsmeldung zu melden. Wenn ein Hengst kastriert wurde, muss das Certificate of Registration gemeinsam mit der Änderungsmeldung an das International M‘ amin Horse Registry übermittelt werden. Das Register übermittelt dem Eigentümer unentgeltlich (d.h. lediglich gegen Refundierung allfälliger Post-und Ausfertigungsspesen) ein neues Zertifikat, indem das Pferd als Wallach ausgewiesen ist.