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Liebe Züchterinnen und Züchter!

Das M‘ amin Horse Territory in Österreich beherbergt die größte Deckstation in der M‘ amin Zucht, mit gekörten Hengsten aus allen 4 Blutlinien. Unsere Zuchthengste dominieren alle Zuchtveranstaltungen und gehören zu den reinsten Blutlinienvererbern der Welt. Diese Legenden stehen ausschließlich den eigetragenen Zuchtstuten im International M' amin Horse Registry zur Verfügung. 

Eine Belegung mit unseren Hengsten ist derzeit nur im Natursprung möglich. Gerne unterstützen wir sie auch in der Vermarktung ihrer Zuchtprodukte. Sollten sie weitere Fragen haben stehen wir ihnen mit unseren Team jederzeit gerne zur Verfügung.

Johannes Wagner


Gschaid 89
8190 Birkfeld
+43 676/7833563

T-TOBYS FIRETRUCK

Zuchtpferd
Geschlecht Hengst
Geburtsdatum 8.4.2008

K-FOURMILES ECHO

Zuchtpferd
Geschlecht Hengst
Geburtsdatum 19.4.2004

M-FOURMILETOBY THUNDER

Zuchtpferd
Geschlecht Hengst
Geburtsdatum 16.4.2010
Vater K-FOURMILES ECHO
Mutter T-NOOTKAS FANCYDANCER
Stockmaß 158 cm

T-TOBYS SPIRIT

Zuchtpferd
Geschlecht Hengst
Geburtsdatum 7.5.2012
Vater T-TOBYS FIRETRUCK
Mutter T-NOOTKAS FANCYDANCER

T-TOBYS TKWANAMA

Zuchtpferd
Geschlecht Hengst
Geburtsdatum 24.6.2012

Deckbedingungen

Alle Stuteneigentümer, die Hengste des M‘ amin Territory aus Österreich benutzen, erkennen die nachstehenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Die Deckperiode erstreckt sich jeweils von 1. Februar bis zum 31. August eines Jahres. Es gelten grundsätzlich die Deckbedingungen des International M‘ amin Horse Registry. Hengstbesitzer und Vertragspartner ist Johannes Wagner, M‘ amin Territory, Gschaid 89, 8190 Birkfeld.

Decktaxen:

Die Decktaxen sind abhängig von der Auswahl des Hengstes. Die Decktaxe wird berechnet für zwei Natursprünge an der Hand während einer Rosse der Stute, bei einer erneuten Rosse wird in derselben Decksaison für jeden weiteren Natursprung eine Aufwandsentschädigung von zusätzlich € 50,- berechnet. Die Decktaxe ist sofort mit Abschluss des Deckvertrages fällig. Bei Zahlungsverzug besteht kein Anspruch auf Bedeckung. In der Decktaxe sind keine weiteren Serviceleistungen inbegriffen, eventuell anfallende Tierarztkosten für die Stute sind vom Stutenbesitzer zu zahlen.

Bestimmungen zum Natursprung:

Die Stute muss frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Bei Übergabe der Stute ist der schriftliche Nachweis einer hygienisch einwandfreien Tupferprobe vorzulegen, der nicht älter als 21 Tage sein darf. Die Stute muss einen bestehenden Impfschutz gegen Herpes und Tetanus haben und haftpflichtversichert sein. Für etwaige Unfälle, Krankheiten, Verletzungen oder Tod der Stute oder eines Fohlens bei Fuß übernimmt der Hengstbesitzer keine Haftung. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

Der Hengstbesitzer hat das Recht im Notfall einen Tierarzt zur Behandlung der Stute oder ihres Fohlens zu Lasten des Stutenbesitzers zu beauftragen.

Die Einstellkosten in der Höhe von 15,00 Euro pro Tag (20,00 Euro pro Tag bei Stuten mit Fohlen) und sämtliche Nebenkosten, die während der Bedeckung anfallen, sind bei Abholung der Stute an den Hengstbesitzer in bar zu bezahlen. Die tierärztliche Leistung wird dem Stutenbesitzer direkt in Rechnung gestellt.

Der Hengstbesitzer behält sich das Recht vor den Natursprung für Stuten abzulehnen. Sollte der Hengst sterben, oder aus irgendeinen Grund nicht zur Verfügung stehen, wird der Deckvertrag aufgehoben und alle Parteien sind von weiteren Verpflichtungen entlastet.

Sonstiges: Eine Erstattung des Deckgeldes kann nicht beansprucht werden, wenn die Stute nicht befruchtet werden kann oder vor der regulären Geburt eines aus der Bedeckung zu erwartenden Fohlens verfohlt, eingeht, verunglückt oder sonst wie zuchtuntauglich wird.

Der Belegschein wird vom Hengstbesitzer ausgefüllt und unterzeichnet bis 30.10. des jeweiligen Jahres, spätestens jedoch nach 6 Monaten an das International M’ amin Horse Registry weitergeleitet.

Diese Deckbedingungen sind Vertragsbestandteil des Deckvertrages.

Sämtliche Zahlungen sind an die Steiermärkische Sparkasse BIC: STSPAT2GXXX / IBAN: AT852081512600003144 zu überweisen.